Häufig gestellte Fragen für Arbeitgeber

Haben Sie eine Frage zu unserer Arbeitsweise oder unseren Dienstleistungen? Auf dieser Seite finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und ihre Antworten.

Die Rekrutierung von Mitarbeitern über SAAMwerkt! spart Ihnen viel Zeit. Denn wir suchen für Sie. Außerdem gehen Sie weniger Risiko ein. Zeitarbeiter können flexibel eingesetzt werden und Sie als Arbeitgeber zahlen nur für die tatsächlich geleisteten Stunden.

Wir sind in fast allen Sektoren tätig, darunter Fertigung, Grünflächen, Verwaltung, Reinigung, Bauwesen, Gastgewerbe und Logistik.

Wenn ein Zeitarbeitnehmer krank ist, zahlt SAAMwerkt! den Lohn weiter. Zeitarbeitnehmer haben laut Tarifvertrag immer 1 Wartetag. Als Arbeitgeber zahlen Sie nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des Zeitarbeitnehmers. Wir übernehmen auch die mit der Krankmeldung verbundene Verwaltung. 

Einzigartig ist unsere Betreuung im Krankheitsfall. Wenn sich jemand krank meldet, besuchen wir ihn noch am selben Tag. Um zu hören, wie es läuft und was die Ursache ist. Dadurch, dass wir darauf achten, sind der Arbeitnehmer und Sie gut informiert. Die Fehlzeiten sind bei uns gering. Das kommt allen zugute und verzögert die Arbeit nicht.

Jeder Auftrag ist anders. Deshalb setzen wir auf individuelle Anpassung und maßgeschneiderte Preise für jeden Kunden, je nach dessen Bedarf.

Nein, ein Zeitarbeiter steht auf der Lohnliste von SAAMwerkt! und wird von Ihnen als Arbeitgeber eingestellt.

Sie zahlen pro Woche für einen Zeitarbeiter. Sie erhalten die Rechnung in der Woche, die auf die gearbeitete Woche folgt. Die Rechnung hat eine Zahlungsfrist von zwei Wochen.

Auch eine Belohnung pro 4 Wochen ist bei uns möglich. Der Arbeitnehmer kann wählen. Die Abrechnung pro Woche für Arbeitgeber bleibt unverändert.

Wir kümmern uns für Sie um alle Personalangelegenheiten rund um die Zeitarbeit. Von der Verwaltung bis zur Aus- und Weiterbildung. Wir halten Sie über wichtige Tarifvertragsänderungen und auslaufende Verträge auf dem Laufenden. Wir kümmern uns für Sie um die Rekrutierung und Auswahl. Wir kümmern uns um Beurteilungs- und Fortschrittsgespräche, Schulungen und Weiterbildungen. Wir stellen Zeitarbeitskräften die richtige Sicherheitskleidung, Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Wenn ein Zeitarbeitnehmer irgendwo stecken bleibt, zum Beispiel bei einer Lohnpfändung, bieten wir die richtige Beratung.

SAAMwerkt! Personeelsdiensten verfügt über qualifizierte und motivierte internationale Mitarbeiter. Wir arbeiten mit Menschen aus verschiedenen EU-Ländern, für die keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. In Fällen, in denen eine solche Genehmigung erforderlich ist, beantragen wir sie.

So wenig wie möglich, das ist unser Ziel. Das bedeutet, dass wir uns um viele Dinge kümmern. Zum Beispiel helfen wir internationalen Mitarbeitern bei der Wohnungssuche, bei der Organisation des Transports zur und von der Arbeit, bei der Einrichtung eines Bankkontos, bei kommunalen Angelegenheiten, bei der Krankenversicherung und bei staatlichen Leistungen. Um all das müssen Sie sich nicht kümmern. 

Sobald eine Gruppe von Mitarbeitern aus dem Ausland für Sie tätig wird, begleitet sie immer ein kooperierender Vorarbeiter. Er oder sie spricht die Sprache, schult die internationalen Mitarbeiter und ist Ihr erster Ansprechpartner. Das spart Einarbeitungszeit. Sobald die Gruppe selbstständig arbeiten kann, überträgt der mitarbeitende Vorarbeiter seine Rolle an einen der Mitarbeiter.

Ja, wir sind VCU-zertifiziert. Dies garantiert, dass unsere Zeitarbeitskräfte gut über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken eines technischen Berufs informiert sind. Außerdem erhalten sie umfassende Informationen über persönliche Schutzausrüstung.

Ja, unsere verschiedenen Häuser in der Region für internationale Mitarbeiter entsprechen den SNF-Gütesiegel. Dieses Gütesiegel zeigt, dass unsere Wohnungen sicher und hygienisch sind und viel Privatsphäre bieten. Jedes Jahr überprüft die Stiftung für Standardisierung und Flex Living die Wohnungen für internationale Mitarbeiter.

Ja. Mit der WKA-Erklärung zeigen wir, dass wir unseren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden nachkommen, und zwar über ein G-Konto. WKA steht für Wet ketenaansprakelijkheid (Gesetz über die sequenzielle Haftung). Mit der WKA-Erklärung können unsere Kunden sicher sein, dass sie nicht Gefahr laufen, für die Lohnsteuer von Zeitarbeitnehmern zu haften.

Ja. Mit der Norm NEN 4400 zeigen wir, dass wir unsere (finanziellen) Angelegenheiten in Ordnung haben. Denken Sie an die korrekte Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, an Lohnzahlungen, die nicht gegen das Gesetz verstoßen, aber auch an die Durchführung von Identitäts- und Arbeitserlaubniskontrollen. Und ganz wichtig: die Anwendung des richtigen Tarifvertrags.

Sie fragen sich, welche anderen Etiketten wir haben? Sie können sie auf der Seite finden Bescheinigungen.

SAAMwerkt! für Arbeitgeber

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